Ein fremdes Fahrzeug
Hat ein fremdes Fahrzeug Ihren Zaun oder Ihr Tor beschädigt, kommt ein Anspruch gegen den Halter und dessen Kfz-Haftpflicht infrage. Halten Sie Kennzeichen, Hergang und Schäden fest. Für die Reparatur prüfen wir die betroffenen Teile und erstellen ein schriftliches Angebot.
§ 7 StVG: Haftung des Halters